Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- 1. Rechtsform des Verlages
- Der Spohr Verlag ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit Sitz in 79111 Freiburg im Breisgau. Gesellschafter sind Salim Spohr und Hagar Spohr. Geschäftsführer ist Salim Spohr.
- 2. Copyright
- Der Spohr Verlag hält das Copyright © der von ihm veröffentlichen Text-, Bild- und Ton- und elektronisch gespeicherten oder zugänglichen Werke. Kopien bedürfen der schriftlichen Genehmigung, es sei denn, das betreffende Werk sei von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. Im Falle der Zuwiderhandlung hat der Verlag entsprechend der Gesetzeslage unmittelbaren Anspruch auf alle im Zusammenhang mit dem Copyrightverstoß erwirtschafteten Gelder. Im Falle der Genehmigung von Fremdnutzung ist in jedem Fall die genaue Quelle wie folgt, anzugeben: "Mit freundlicher Genehmigung des Spohr Verlages Freiburg entnommen: Autor, Titel, Untertitel, Erscheinungsort und Jahr, Seitenangabe." Die Text- und Bilddateien der Homepage www.spohrverlag.de dürfen zu privaten Zwecken kopiert werden. Jede kommerzielle Nutzung aber gilt als ein Verstoß gegen das Copyright und begründet insoweit (s. o.) entsprechende Ansprüche des Verlages.
- 3. Verkauf/Versand/Abonnements
- Alle Erzeugnisse des Verlages - das sind Bücher, Zeitschriften, Poster, Tonträger, elektronische Text und Bilddateien - können bundesweit und im deutschsprachigen Ausland über den örtlichen Buchhandel bzw. die einschlägigen Barsortimente oder aber auch direkt über den Verlag und seine Auslieferung bezogen werden. Sie werden innerhalb Deutschlands porto- und versandkostenfrei und mit beiliegender Rechnung verschickt. Der jährlich erscheinende "Morgenstern" wird wie ein Buch behandelt. Der "Lichtblick" erscheint wöchentlich als herunterladbare PDF-Datei.
- 4. Buchhändler
- Buchhändler erhalten die handelsüblichen Rabatte (1Expl = 30 %, 3 Expl = 33 %, 5 Expl. 35 %, 10 Expl. = Partieregelung 35% + 1 Partie-Expl. oder. 40%) vom Ladenpreise. Das Porto trägt der Buchhändler.
- 5. Sonderrabatte
- Bei hoher Bestellanzahl eines Titels können Rabatte extra verhandelt werden.
- 6. Armutsklausel
- Im Falle dessen, daß jemand vitales Interesse an einem Titel zeigt, aber zu arm ist, ihn bezahlen zu können, behält sich der Verlag vor, ihm das Buch zu schenken.
- 7. Eigentumsvorbehalt
- Alle verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verlages.